Freie Bahn für befristete Stellen
Verbesserungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
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Die Finanzierung muss gesichert sein, damit sich junge Wissenschaftler voll auf ihre Arbeit konzentrieren können (Foto: GSF / Bernd Müller 2006).
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Für Wissenschaftler in Deutschland ein Lichtblick: Endlich können sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase befristete Stellen bekommen. Unter zwei Bedingungen: Die befristeten Stellen müssen (1) über Drittmittel finanziert sein und (2) die damit verbundenen Aufgaben müssen klar benannt werden.
Bisher war die Vergabe befristeter Stellen an Wissenschaftler, die bereits längere Zeit Teil des Wissenschaftssystems sind und ihre Qualifizierungszeit abgeschlossen haben, zwar erlaubt, wurde von den Hochschulen aber nur zögerlich genutzt - aus Angst vor arbeitsrechtlichen Kämpfen um eine Dauerstellung. Nachwuchswissenschaftler, die keine Chance auf eine Professur oder Dauerstellung in Deutschland hatten, sahen sich daher nach Ablauf ihrer ersten 12 beziehungsweise 15 Berufsjahre mit dem Ende ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten in deutschen Wissenschaftseinrichtungen konfrontiert. Ergebnis: Viele von ihnen wanderten ins Ausland und gingen dem deutschen Wissenschaftssystem verloren.
Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das am 18. April 2007 in Kraft trat, erleichtert es Forschern, auch an deutschen Hochschulen ihre Arbeit in Drittmittelprojekten fortzusetzen. Darüber hin aus werden die Regelungen für die Qualifizierungsphase familienfreundlicher: Wer während der Qualifizierungsphase Kinder betreut, hat die Möglichkeit, die befristete Beschäftigung in dieser Zeit um zwei Jahre pro Kind zu verlängern.
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