Exzellenzförderung und Föderalismus
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Forschung und Bildung in Deutschland werden zum Teil vom Bund und zum Teil von den Ländern getragen. Während beispielsweise die Hochschulen im Wesentlichen von den Ländern finanziert werden, sind diese in der Bildungspolitik dennoch nicht autonom, sondern der Bund hat ein Mitspracherecht. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten geführt, die letzten Endes vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden mussten. Hintergrund ist das föderale System der Bundesrepublik.
Zu den jüngsten Streitfällen zwischen Bund und Ländern gehören die Einführung von Studiengebühren und die Abschaffung der Habilitation. Während die Bundesregierung hier eine einheitliche Regelung anstrebte, entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Länder. Jedes Bundesland kann jetzt selber entscheiden, ob es Studiengebühren einführt beziehungsweise auf die Habilitation seiner Professoren verzichtet.
Das föderale System ermöglicht den 16 Bundesländern ein hohes Maß an Autonomie. So verfügen sie über eigenständige politische Institutionen mit Exekutive, Judikative und Legislative. Auf übergeordneter Ebene sind die Länder zum Bund zusammengeschlossen, vertreten durch die Bundesregierung. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben die Möglichkeit, in einem eigenen Organ, dem Bundesrat, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Zu den Vorteilen des föderalen Systems gehört die so genannte vertikale Gewaltenteilung und damit eine Einbeziehung regionaler Aspekte in die gesamtstaatliche Politik.
Traditionelle Aufgabe des Föderalismus ist die Bewahrung der inneren Vielfalt. Ein massiver Nachteil des föderalen Prinzips ist der Dauerwahlkampf. Bei einem Wahlrhythmus von vier Jahren stehen in mindestens einem der 16 Bundesländer immer Wahlen vor der Tür, was das politische Tagesgeschäft auch auf Bundesebene beeinflusst. Alle Versuche, durch eine Reform die Schwächen des föderalen Systems auszugleichen, sind bis zu diesem Sommer gescheitert, da Bund und Länder sich nicht über eine Neuordnung der Zuständigkeiten einigen konnten.
Doch nun konnte ein erster und entscheidender Einigungserfolg erzielt werden. Nach langer Diskussion wurde Ende Juni 2005 gemeinsam von Bund und Ländern ein Exzellenzprogramm für Forschung in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro verabschiedet. Diese Initiative sieht drei Schwerpunkte vor: die Förderung von Graduiertenschulen, die Einrichtung von Exzellenz-Clustern zwischen Hochschulen und außeruniversitärer Forschung sowie Programmkostenpauschalen in Fällen, in denen Drittmittel nicht die Vollkosten eines Projektes abdecken.
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