Hochschullehrer-Privileg soll wegfallen
Universitäten und Fachhochschulen wollen an Patenten mitverdienen
Traditionell gilt in Deutschland der Grundsatz: "Die Erfindungen der Lehrer an Hochschulen gehören selbst dann nicht ihrem Dienstherrn, wenn der die Laboratorien, Apparate, Materialien und Hilfskräfte auf
seine Kosten zur Verfügung stellt." So das Kaiserliche Patentamt aus dem Jahre 1911. Diese Rechtsposition soll jetzt fallen. Darin
sind sich die gesetzgebenden Gremien, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat als zweite Kammer, mehrheitlich einig. In Zukunft
werden die Universitäten und Fachhochschulen an den Erfindungen ihres wissenschaftlichen Personals mitverdienen - wie das in anderen staatlichen Forschungseinrichtungen, etwa bei der Max-Planck-
Gesellschaft, längst üblich ist.
Offen war zwischen Bundestag und -rat bis Oktober 2001 nur noch, ob zum Beispiel die Wissenschaftler 30 Prozent von den Bruttooder
Nettoerträgen oder aber ein Drittel der Patenteinnahmen erhalten sollen. Das Gros der Einnahmen fließt dann an die Hochschule
oder an sie und das Institut des Erfinders. Professionelle Patent- und Verwertungsstellen wie das "Erfinderzentrum Niedersachsen"
oder die Patentstelle der Fraunhofer-Gesellschaft sollen die bürokratischen Prozeduren und Geschäfte konkret abwickeln.
Für die meisten Humboldtianer wird sich durch diese Neuerung wenig ändern. Die Wissenschaftler im öffentlichen Dienst - also nicht etwa auch Stipendiaten oder sonstige ausländische Gäste - müssen ihre
patentreifen Erfindungen der Hochschulleitung anbieten. Sie können der Anmeldung widersprechen, dürfen dann aber auch nicht darüber publizieren. Das Patentaufkommen an den Hochschulen und mithin ihr
Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung soll so gesteigert werden.
Durch die Reform stellt der Gesetzgeber Wissenschaftler im Hochschuldienst mit normalen Arbeitnehmern gleich. Klaus Landfried, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, begrüßt diese Entwicklung im Gespräch ausdrücklich. Es ist ein Schritt zum wissenschaftspolitisch nicht unumstrittenen „Unternehmen Hochschule“. Die Interessenvertretungen der Hochschullehrer, der Deutsche Hochschulverband und der Hochschullehrerbund, lehnen die Neuerung
ab. Schließlich galt das Hochschullehrerprivileg bislang als Ausgleich für die Tatsache, dass Gehälter in der Industrie oft höher
liegen, als in der akademischen Forschung.
Das Bundesforschungsministerin stellt für drei Jahre insgesamt 100 Millionen Mark (rund 50 Millionen Euro) als Startkapital bereit,
damit die Hochschulen die Patent- und Verwertungsagenturen erst einmal bezahlen können.
| Hermann Horstkotte | 13.02.2002 |
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